§ 1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachstehenden Bedingungen (die "Allgemeinen Vertragsbedingungen") gelten für die Nutzung
und Betriebsunterstützung von Tournament One (die "Software"), die von Christoph Paul Pedretscher,
nachfolgend TO genannt, hergestellt und als
Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden.
Gegenstand des Vertrages sind:
● die Überlassung von unter www.turnierauswertung.at aufgeführten Softwareprogrammen zur
Nutzung über das Internet und
● die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums
Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§ 2. Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen
geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend
dafür sind:
● der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen
● Benutzerdokumentation festgelegt ist,
● die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
● die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
● die nachstehenden Bedingungen,
● allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die
internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den
Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Consortium).
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
kommen nicht zur Anwendung, auch wenn TO diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten
ausschließlich die AGB von TO.
§ 3. Nutzungsbedingungen
3.1. Rechte des Kunden an der Software
TO räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares
und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der
zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über
das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von TO
genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich
vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise
Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu "reverse engineeren",
zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu
benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
Version 1.1 08.08.2019
Der Kunde erkennt hiermit TO als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen
Urheberrechte an. TOs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen
der Software, die von TO dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig
geregelt ist.
Der Kunde erkennt hiermit TOs Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die
zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche
Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch
ändern oder anderweitig modifizieren.
3.2. Rechte des Kunden an den Daten
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des
Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und
kann daher von TO jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe
einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von TO besteht.
Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde
hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für
die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung)
liegt beim Kunden.
3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist TO berechtigt, den Vertrag
ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. TO behält sich in diesem Fall zusätzlich die
Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden
Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
3.4. Vertragsdauer und Kündigung
Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer
verlängert sich nicht automatisch.
TO ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen
Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.
§ 4. Wartungsbedingungen
4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung
TO behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach
Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer
oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Entstehen für den Kunden
durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch
den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung
erfolgen.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt TO dem Kunden die in Abschnitt 3
aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.
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4.2. Löschung der Daten
TO behält sich das Recht vor, Daten nach einer gewissen Zeit zu löschen. Dies betrifft nicht Daten
von Meisterschaften, wo die Meisterschaftstermine noch in der Zukunft liegen.
§ 5. Gewährleistung
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen
Anwendungsbedingungen auszuschließen. TO gewährleistet jedoch, dass die unter
www.turnierauswertung.at genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist
beträgt ein Jahr.
Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist
unentgeltlich von TO beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der
Fehler reproduzierbar ist. TO kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl
entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann TO zur Erfüllung der
Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer
Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn TO eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion
liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß
eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde
Änderungen oder Erweiterungen an der genannten Software durchführt.
Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von TO
behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche
Recht hat TO, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich
ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler
oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann TO eine angemessene
Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
TO gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im
Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten
wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen TO stehen lediglich dem unmittelbaren
Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
§ 6. Haftungsbeschränkung
TO übernimmt keine Haftung.
§ 7. Vergütung
Für die SaaS-Leistungen wird eine vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden
Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
§ 8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im
Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber TO mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es
sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von TO schriftlich anerkannte Ansprüche
handelt.
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§ 9. Vertraulichkeit, Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen
Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse -
geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu
verwenden.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder
Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung
oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei
Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der
Zugriff erfolgt per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen
Supportmaßnahme begrenzt.
Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden
müssen, werden TO und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
TO weist den Kunden darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
§ 10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Wien. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wien. Es gilt ausschließlich
das Recht der Republik Österreich. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie
Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des
Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn
eine Vertragslücke offenbar werden sollte.
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