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Christoph Paul Pedretscher

Impress


CEO: Christoph Paul Pedretscher, MSc

Email: christoph.paul@pedretscher.at

Terms of condition


§ 1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die "Allgemeinen Vertragsbedingungen") gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Tournament One (die "Software"), die von Christoph Paul Pedretscher, nachfolgend TO genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden. Gegenstand des Vertrages sind:
● die Überlassung von unter www.turnierauswertung.at aufgeführten Softwareprogrammen zur Nutzung über das Internet und
● die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

§ 2. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
● der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen
● Benutzerdokumentation festgelegt ist,
● die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
● die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
● die nachstehenden Bedingungen,
● allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die
internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Consortium). Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge. Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn TO diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB von TO.

§ 3. Nutzungsbedingungen

3.1. Rechte des Kunden an der Software TO räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von TO genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu "reverse engineeren", zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Version 1.1 08.08.2019 Der Kunde erkennt hiermit TO als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. TOs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von TO dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist. Der Kunde erkennt hiermit TOs Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren. 3.2. Rechte des Kunden an den Daten Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von TO jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von TO besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. 3.3. Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist TO berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. TO behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor. 3.4. Vertragsdauer und Kündigung Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich nicht automatisch. TO ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.

§ 4. Wartungsbedingungen

4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderung TO behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen. Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt TO dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein. Version 1.1 08.08.2019 4.2. Löschung der Daten TO behält sich das Recht vor, Daten nach einer gewissen Zeit zu löschen. Dies betrifft nicht Daten von Meisterschaften, wo die Meisterschaftstermine noch in der Zukunft liegen.

§ 5. Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. TO gewährleistet jedoch, dass die unter www.turnierauswertung.at genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von TO beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. TO kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann TO zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn TO eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der genannten Software durchführt. Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von TO behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat TO, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann TO eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen. TO gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen TO stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

§ 6. Haftungsbeschränkung

TO übernimmt keine Haftung.

§ 7. Vergütung

Für die SaaS-Leistungen wird eine vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

§ 8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen per Banküberweisung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber TO mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von TO schriftlich anerkannte Ansprüche handelt. Version 1.1 01.01.2020

§ 9. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse - geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff erfolgt per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden TO und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. TO weist den Kunden darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

§ 10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Wien. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Wien. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte. Version 1.1 08.08.2019